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   LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2005 - L 5 KR 20/04   

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https://dejure.org/2005,21144
LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2005 - L 5 KR 20/04 (https://dejure.org/2005,21144)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.06.2005 - L 5 KR 20/04 (https://dejure.org/2005,21144)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - L 5 KR 20/04 (https://dejure.org/2005,21144)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für Perücke

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unberechtigte Ablehnung einer Leistung durch eine Krankenkasse; Anspruch auf Erstattung der Kosten einer maßgefertigten Perücke aus blondem europäischem Haar; Qualitätsunterschiede zwischen Kunsthaarperücken, europäischen Echthaarperücken und asiatischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Damenperücke - Echthaarperücke -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2005 - L 5 KR 20/04
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in einer gleichgelagerten Entscheidung vom 23. Juli 2002 (B 3 KR 66/01 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 45) ausgeführt, dass die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben bei einer Frau nicht voraussetze, dass ihr ursprüngliches Aussehen durch die Perücke soweit wie möglich wieder hergestellt werde.
  • LSG Bayern, 26.01.2021 - L 4 KR 108/19

    Keine Erstattung von Mehrkosten für eine Perückenversorgung

    Er hat auf die Entscheidung des LSG Schleswig-Holstein vom 15.6.2005, L 5 KR 20/04, und weitere Entscheidungen hingewiesen und ein in einem anderen Verfahren bezüglich einer anderen Klägerin mit einer anderen Grunderkrankung eingeholtes dermatologisches Sachverständigengutachten vorgelegt.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.01.2010 - L 10 KR 22/07

    Krankenversicherung - Teilhaarersatz für Männer bei operationsbedingtem Verlust

    Dabei befindet er sich - ohne dass es darauf allerdings für seine Entscheidung ankommt - offenbar auch in Einklang mit mehreren Sachverständigenäußerungen und der gerichtlichen Feststellung in einem anderen Verfahren, die übereinstimmend zu dem Ergebnis gelangen, dass das optische Erscheinungsbild von Kunsthaarperücken im Vergleich zu Echt-haarperücken bereits nach kurzer Tragezeit beeinträchtigt sei und ihre gesamte Lebensdauer limitiere (LSG Schleswig-Holstein v. 15. Juni 2005 - L 5 KR 20/04, Juris, den Parteien mitgeteilt).
  • SG Augsburg, 20.02.2019 - S 2 KR 19/18

    Perücke als Hilfsmittel

    Außerdem verwies er auf eine Entscheidung des LSG Schleswig vom 15.6.2005 (L 5 KR 20/04).
  • SG Lüneburg, 14.02.2008 - S 16 KR 224/06
    Im Übrigen bezieht sie sich auf die Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts zum Az. L 5 KR 20/04, des SG Lübeck zum Az. S 19 KR 106/00 sowie des SG Itzehoe zum Az. S 1 KR 221/04.
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